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   Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-142/00 P   

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Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-142/00 P (https://dejure.org/2002,21066)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.09.2002 - C-142/00 P (https://dejure.org/2002,21066)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. September 2002 - C-142/00 P (https://dejure.org/2002,21066)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Nederlandse Antillen

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Nederlandse Antillen.

    Rechtsmittel - Assoziierungsregelung für die überseeischen Länder und Gebiete - Einfuhr von Reis mit Ursprung in den überseeischen Ländern und Gebieten - Schutzmaßnahmen - Verordnungen (EG) Nrn. 2352/97 und 2494/97 - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit der Klage

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Nederlandse Antillen.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 22.11.2001 - C-452/98

    Nederlandse Antillen / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-142/00
    Für die vorliegende Rechtssache kann das Urteil vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-452/98(6) herangezogen werden.

    6: - Nederlandse Antillen/Rat (Slg. 2001, I-8973).

    7: - Siehe meine Schlussanträge in der Rechtssache C-452/98 (Nrn. 99 bis 113).

  • EuG, 10.02.2000 - T-32/98

    Regierung der Niederländischen Antillen gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-142/00
    Mit dem vorliegenden Rechtsmittel ersucht Sie die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 10. Februar 2000 in den Rechtssachen T-32/98 und T-41/98(2) aufzuheben, mit dem dieses die Verordnungen (EG) Nrn. 2352/97(3) und 2494/97(4) über die Einfuhr von Reis mit Ursprung in den überseeischen Ländern und Gebieten(5) für nichtig erklärt hat.

    Unter diesen Umständen schlage ich dem Gerichtshof vor, - das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 10. Februar 2000 in den Rechtssachen T-32/98 und T-41/98, Nederlandse Antillen/Kommission, aufzuheben; - die Klagen auf Nichtigerklärung der Verordnungen (EG) der Kommission Nr. 2352/97 vom 27. November 1997 mit besonderen Maßnahmen für die Einfuhr von Reis mit Ursprung in den überseeischen Ländern und Gebieten und Nr. 2494/97 vom 12. Dezember 1997 zur Erteilung von Lizenzen für die Einfuhr von Reis des KN-Codes 1006 mit Ursprung in den überseeischen Ländern und Gebieten im Rahmen der Sondermaßnahmen gemäß Verordnung Nr. 2352/97 für unzulässig zu erklären und - den Niederländischen Antillen die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens vor dem Gericht aufzuerlegen.

    2: - Nederlandse Antillen/Kommission (Slg. 2000, II-201, im Folgenden: angefochtenes Urteil).

  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-142/00
    Diese Erwägungen hat der Gerichtshof als Plenum jedoch in seinem Urteil vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-50/00 P(11), das nach der genannten Entscheidung des Gerichts erging, ausgeschlossen.
  • EuG, 03.05.2002 - T-177/01

    IN DEM BEMÜHEN UM EINE STÄRKUNG DES RECHTSSCHUTZES FÜR BÜRGER/BÜRGERINNEN UND

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-142/00
    In der mündlichen Verhandlung hat die Regierung der Niederländischen Antillen den Gerichtshof ersucht, sich die Erwägungen des Gerichts im Urteil vom 3. Mai 2002 in der Rechtssache T-177/01(9) zu Eigen zu machen.
  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-142/00
    Der Gerichtshof hat ausgeführt: "64 [D]as allgemeine Interesse, das ein überseeisches Land oder Hoheitsgebiet als die für die in seinem Gebiet auftretenden Wirtschafts- und Sozialfragen zuständige Einheit an einem für den Wohlstand dieses Gebietes günstigen Ergebnis haben kann, [kann] für sich genommen nicht ausreichen, um das überseeische Land oder Hoheitsgebiet als im Sinne des Artikels 173 Absatz 4 EG-Vertrag von den Bestimmungen der [fraglichen] Verordnung ... betroffen oder gar individuell betroffen anzusehen ... ... 67 Der Umstand, dass der Rat bzw. die Kommission aufgrund besonderer Vorschriften verpflichtet sind, die Konsequenzen einer von ihnen beabsichtigten Maßnahme für die Situation bestimmter Einzelpersonen zu berücksichtigen, kann geeignet sein, diese zu individualisieren ... ... 70 Wie sich jedoch aus dem Urteil Piraiki-Patraiki u. a./Kommission [Urteil vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82, Slg. 1985, 207] ergibt, lässt die bloße Feststellung, dass eine solche Verpflichtung besteht, noch nicht den Schluss zu, dass die betreffenden ÜLG und Unternehmen von den Maßnahmen im Sinne des Artikels 173 Absatz 4 EG-Vertrag individuell betroffen sind.
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